1. Was sind Landesfördergelder?
Landesfördermittel in Form von
subventionierten Baudarlehen von der Landeskreditbank
Baden-Württemberg, nach den Richtlinien des
Landeswohnbauprogramms.
2.
Was wird gefördert?
Die eigengenutzte Immobilie - das
Eigenheim für Ihre Familie in der
Niedrigenergiebauweise - Holz- oder Massivbau. Als
Niedrigenergiehaus gilt ein Gebäude, dessen Jahres-Heizwärmebedarf
nach der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994
die Richtwerte um mindestens 25% unterschreitet.
3.
Wie können wir helfen?
Die aufwendigen Anforderungen bis
zur Bewilligung machen es dem Antragsteller schwer,
es ohne fachmännische Hilfe zu schaffen. Mit unserer
langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen zur
Bewilligung der geförderten Baudarlehen.
Bitte füllen Sie zunächst das Auskunftsformular aus und
schicken Sie es per E-Mail ab. Sie können es auch
ausdrucken und ausgefüllt an uns faxen oder per Post
senden.
Wir werten Ihre Angaben kostenlos
aus und setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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